Page 232 - Programmheft_2025-2026
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.07.2025
1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Siegen (vhs), auch für solche, die
auf dem Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Ver-
anstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittlerin auf. Bei Prüfungen gelten die AGB
der jeweiligen Prüfungsinstitutionen.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus
diesen AGB oder aus dem*der Verbraucher*in zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäf-
ten nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form
(Telefax, E-Mail, Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht
unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
2. Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die vhs ist an ihr Vertragsangebot 3 Wochen lang gebunden. Der Veranstaltungsvertrag kommt
vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder
aber dadurch, dass die 3-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abge-
lehnt hat.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine
Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) einer aus-
drücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als
abgelehnt.
www.vhs-stadt-siegen.de (5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
(4) Im Falle einer Anmeldung direkt im Kurs durch Ausfüllen eines Anmeldeformulars kommt der Veran-
staltungsvertrag mit der Unterschrift des*der Teilnehmer*in auf dem Anmeldeformular zustande. Es
bedarf keiner Anmeldebestätigung durch die vhs.
3. Vertragspartnerin (vhs) und Teilnehmer*in
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwi-
schen der vhs als Veranstalterin und dem*der Anmeldenden (Teilnehmer*in) begründet. Der*die
Teilnehmer*in kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person begründen. Diese ist der
vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des*der Teilnehmer*in bedarf der Zu-
stimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für den*die Teilnehmer*in gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinnge-
mäß.
(3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und / oder sachlichen Voraussetzungen abhängig
machen.
4. Entgelt
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung
der vhs (Programm, Homepage, Aushang, etc.). Es richtet sich nach der jeweils geltenden Entgelt-
ordnung. Teilnehmer*innen, die sich noch nach Beginn eines Kurses anmelden, zahlen 100 % des
Teilnahmeentgeltes, wenn sie sich in der 1. Hälfte des Kurses anmelden, danach 50 %. Zu den
Veranstaltungsentgelten können weitere Kosten für Prüfungen und Unterrichtsmaterialien hinzu-
kommen, die zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
(2) Siegener Ausweis
Inhaber*innen des »Siegener Ausweises« erhalten auf alle Veranstaltungen 50 % Ermäßigung.
Ausgenommen davon sind Veranstaltungen, die im Programm ausdrücklich gekennzeichnet sind.
Die Vergünstigung bezieht sich nicht auf Sachkosten, z. B. Lebensmittel bei Kochkursen, Über-
nachtung und Verpflegung bei Wochenendseminaren oder Prüfungsgebühren usw. Der Siegener
Ausweis ist bei der Anmeldung im Original oder Fotokopie vorzulegen. Die Vorlage des Originals
kann verlangt werden. Bei Vorlegung nach der Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 5,00 € fällig
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