Page 232 - Programmheft_2025-2026
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

        Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
        Stand: 01.07.2025
        1.   Allgemeines
        (1)  Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Siegen (vhs), auch für solche, die
           auf dem Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
        (2)  Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Ver-
           anstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittlerin auf. Bei Prüfungen gelten die AGB
           der jeweiligen Prüfungsinstitutionen.
        (3)  Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus
           diesen AGB oder aus dem*der Verbraucher*in zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäf-
           ten nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form
           (Telefax, E-Mail, Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht
           unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
        2.  Vertragsschluss
        (1)  Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
        (2)  Die vhs ist an ihr Vertragsangebot 3 Wochen lang gebunden. Der Veranstaltungsvertrag kommt
           vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder
           aber dadurch, dass die 3-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abge-
           lehnt hat.
        (3)  Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine
           Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) einer aus-
           drücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als
           abgelehnt.
      www.vhs-stadt-siegen.de  (5)  Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
        (4)  Im Falle einer Anmeldung direkt im Kurs durch Ausfüllen eines Anmeldeformulars kommt der Veran-
           staltungsvertrag mit der Unterschrift des*der Teilnehmer*in auf dem Anmeldeformular zustande. Es
           bedarf keiner Anmeldebestätigung durch die vhs.
        3.   Vertragspartnerin (vhs) und Teilnehmer*in
        (1)  Mit  Abschluss  des  Veranstaltungsvertrages  werden  vertragliche  Rechte  und  Pflichten  nur  zwi-
           schen der vhs als Veranstalterin und dem*der Anmeldenden (Teilnehmer*in) begründet. Der*die
           Teilnehmer*in kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person begründen. Diese ist der
           vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des*der Teilnehmer*in bedarf der Zu-
           stimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
        (2)  Für den*die Teilnehmer*in gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinnge-
           mäß.
        (3)  Die  vhs darf die Teilnahme  von  persönlichen  und  / oder  sachlichen  Voraussetzungen  abhängig
           machen.
        4.  Entgelt
        (1)  Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung
           der vhs (Programm, Homepage, Aushang, etc.). Es richtet sich nach der jeweils geltenden Entgelt-
           ordnung. Teilnehmer*innen, die sich noch nach Beginn eines Kurses anmelden, zahlen 100 % des
           Teilnahmeentgeltes, wenn sie sich in der 1. Hälfte des Kurses anmelden, danach 50 %. Zu den
           Veranstaltungsentgelten können weitere Kosten für Prüfungen und Unterrichtsmaterialien hinzu-
           kommen, die zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
        (2)  Siegener Ausweis
           Inhaber*innen  des »Siegener Ausweises« erhalten  auf alle Veranstaltungen  50 % Ermäßigung.
           Ausgenommen davon sind Veranstaltungen, die im Programm ausdrücklich gekennzeichnet sind.
           Die Vergünstigung bezieht sich nicht auf Sachkosten, z. B. Lebensmittel bei Kochkursen, Über-
           nachtung und Verpflegung bei Wochenendseminaren oder Prüfungsgebühren usw. Der Siegener
           Ausweis ist bei der Anmeldung im Original oder Fotokopie vorzulegen. Die Vorlage des Originals
           kann verlangt werden. Bei Vorlegung nach der Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
           von 5,00 € fällig



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